Je nach Art der Behandlung und bestehendem Versicherungsschutz variieren die Kosten, die eine Zahnbehandlung mit sich bringt. Ob man privat oder gesetzlich versichert ist und ob eventuell Zusatzversicherungen für Zahnersatz bestehen, beeinflusst die Selbstbeteiligung bei den Kosten maßgeblich.
Kosten/Teilzahlung
Ihre Möglichkeiten
Private Krankenversicherungen
Private Versicherer bieten in aller Regel ein sehr hohes Maß an Kostenerstattung bei Zahnersatz. Natürlich hängt das vor allem davon ab, wie weit der Versicherungsschutz reicht. Immerhin legen privat Versicherte selbst fest, welche Möglichkeiten des angebotenen Leistungskatalogs sie beanspruchen wollen. In privaten Versicherungsverhältnissen schwankt die Selbstbeteiligung also stark.
Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen festen Geldbetrag (Festzuschuss) zu den Behandlungskosten – orientiert an der sog. Regelversorgung. Als Bemessungsgrundlage für diese Regelversorgung dient die Behandlung, die nach den Kassenrichtlinien vorgesehen ist. Wird eine andere, zum Beispiel hochwertigere und ästhetischer Therapieform gewählt (die unter Umständen teurer ist), zahlen die Krankenkassen dennoch den Beitrag für Regelversorgung als Zuschuss aus. So werden Kronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen sowie implantierter Zahnersatz bezuschusst. Nicht jedoch Inlays aus Keramik oder Gold.
Lohnend ist es, wenn man ein Bonusheft führt, in dem die jährlich durchgeführten Untersuchungen dokumentiert werden. Kann man sie im Bonusheft über 5 oder 10 Jahre durchgehend nachweisen, steigt der Festzuschuss zur Regelversorgung um 20 bzw. 30 Prozent.
Wenn Sie vor Behandlung wissen möchten, welche Kosten genau auf Sie zukommen würden, erhalten Sie von uns einen kostenlosen Heil- und Kostenplan.